Dieser Text gibt Auskunft über unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferkonditionen. Sie umfassen alle Leistungen, Verkäufe und Lieferungen von unserer Seite. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden besitzen keine Rechtsbindung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es spielt dabei keine Rolle, ob in den Einkaufsbedingungen unseres Kunden abweichende Konditionen abgelehnt werden.
Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde unsere Verkaufs- und Lieferkonditionen an. Keinesfalls stellt der Bestellvorgang eine Akzeptanz der kundenseitigen Einkaufsbedingungen dar. Anderslautende Angaben auf dem Kundenauftrag können ebenfalls nicht geltend gemacht werden.
1. Angebote und Prüfungen
Festangebote werden von uns deutlich ausgewiesen. Alle nicht explizit als Festangebote ausgewiesenen Angebote sind ausnahmslos freibleibend. Alle Angaben und Dokumente, die das Angebot begleiten, also beispielsweise Abbildungen oder Maß- und Gewichtsangaben verstehen sich lediglich als indikativ. Daraus folgt: Ergeben sich Abweichungen, berechtigen diese nicht dazu, das Angebot zu beanstanden oder den Preis zu mindern.
Gerne beraten wir unseren Kunden zu technischen Aspekten unserer Produkte und Leistungen. Diese Beratungen basieren auf unserer Erfahrung und sind unverbindlich. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Anwendungs- und Eignungsprüfungen.
Soweit anwendbar und nicht anders angegeben, liefern wir alle Waren nach EN 546/573.
2. Vertragsabschluss
Die Auftragsannahme unsererseits ist an eine schriftliche Bestätigung gebunden.
Bei innergemeinschaftlichen Ausfuhrlieferungen und Dreiecksgeschäften ohne Umsatzsteuer wird AlFiPa zum Zeitpunkt der Lieferung eine Gelangensbestätigung bereitstellen. Der Käufer verpflichtet sich, diese mit Unterschrift, Datum, Firmenstempel und Empfangsdatum der Waren zurückzusenden.
Grundsätzliche Bedingung eines Vertragsabschlusses ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Erscheint diese unsicher, können wir auf einer Zahlung in Vorauskasse bestehen. Lehnt der Kunde diese Zahlungsart ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann in diesem Rahmen keine Ansprüche – welcher Art auch immer – an uns stellen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Werk – sofern nichts anderes vereinbart wird. Fracht- und Verpackungskosten sowie die Mehrwertsteuer sind in diesen Preisen nicht enthalten.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde zur Zahlung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum verpflichtet. Wir gewähren kein Skonto. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung auf unsere Bankkonten – im Euro-Raum als SEPA-Überweisung. Die Kosten des Geldtransfers trägt der Kunde.
Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder entstehen ernste Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, folgert daraus die sofortige Fälligkeit unserer Forderungen. Wir sind berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für Lieferungen zu verlangen, die noch offenstehen. Ferner steht es uns zu, im Anschluss einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden wegen Nichtvertragserfüllung Schadensersatz zu verlangen. Des Weiteren dürfen wir dem Kunden untersagen, die Ware weiter zu veräußern. Es ist uns gestattet, unbezahlte Ware wieder zurückzuholen. Alle Kosten in diesem Rahmen trägt der Kunde.
Zehn Tage nach dem Fälligkeitsdatum tritt gem. §286 III BGB ohne weitere Mahnung Verzug ein. Die Verzugszinsen betragen 14%, mindestens €50,00. Darüber hinaus halten uns das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Kunden, die selbst Kaufleute oder Gewerbetreibende sind, haben keine Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Das gleiche gilt für die Einrede bei nicht erfüllten oder mangelhaft erfüllten Verträgen. Alle anderen Kunden besitzen ein Zurückbehaltungsrecht. Allerdings dürfen sie es nur geltend machen, wenn es aus ein- und demselben Vertragsverhältnis abzuleiten ist.
Aufrechnungen sind ausgeschlossen. Ausnahme: Ansprüche, die rechtskräftig oder unbestritten festgestellt worden sind. In diesem Fall ist es möglich, sie mit Forderungen aufzurechnen.
4. Liefermengen
Wir können den Lieferumfang um bis zu 10 Prozent in Relation zur Bestellmenge erhöhen oder vermindern. Sollten die Normen oder Industrierichtlinien der bestellten Produkte größere Toleranzabweichungen zulassen, gilt dieser Wert.
Es ist uns erlaubt, die Gesamtlieferumfang in Teillieferungen abwickeln.
5. Liefertermine, Verzug, Unmöglichkeit und Verletzung von Nebenpflichten
Für jeden erteilten Auftrag müssen alle notwendigen Unterlagen wie Muster, technische Daten und Zeichnungen vorliegen. Sodann beginnt die Lieferfrist.
Alle Liefertermine werden nach bestem Bemühen bedient. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Vertragspflicht hinsichtlich der Vormaterialwerke. Eine Gewährleistung der Lieferfristen ist jedoch ausgeschlossen. Demnach kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Liefertermine an uns stellen. Das gilt auch, wenn eine möglicherweise gesetzte Nachfrist abgelaufen ist.
Unvorhersehbare höhere Gewalt oder andere nicht von uns zu verantwortende Ereignisse können die Lieferung erschweren oder ganz verhindern. Wir behalten uns vor, in dieser Zeit die Lieferung einzustellen, einzuschränken oder vom Liefervertrag ganz zurückzutreten. Das gilt für die Dauer der behindernden Umstände und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber uns sind in diesem Fall nicht zulässig.
Grundsätzlich hat der Kunde ein Recht auf Schadensersatz, wenn Verzug, eine zu vertretende Unmöglichkeit oder andere Vertragsverletzungen vorliegen. Allerdings muss der Kunde uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Alle von uns nicht vorhersehbaren Schäden und entfernte Schäden sind vom Schadensersatz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls Schäden, für die der Kunde von anderen in Regress genommen wird. In einem solchen Regressfall steht dem Kunden nur unter einer Bedingung Schadensersatz zu: Er muss uns den dritten Vertragspartner einschließlich seiner Leistungsverpflichtung bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt und auf die daraus resultierende Schadensgefahr explizit hingewiesen haben.
Die Höhe des Schadensersatzes begrenzt sich in jedem Fall auf zehn Prozent jener Gegenleistung, die vom Kunden zu tragen ist.
Kommt es im Rahmen nichtvertraglicher Ansprüche zu fahrlässigen Rechtsverletzungen, sind alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns von allen Schadensersatzansprüchen zu entlasten, die im Rahmen unserer Auftragsausführung die Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde bleibt zur Gegenleistung verpflichtet, wenn er unsere Leistung verzögert oder durch sein Verschulden unmöglich macht.
6. Versand, Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt
Wir wählen die Verpackung sowie Versandart und -weg nach dem besten Ermessen aus. Ausgenommen davon sind Sondervereinbarungen mit dem Kunden. Eine Haftung schließen wir aus.
Sofern nicht anders vereinbar verstehen sich Verpackungen nicht inklusive. Wir berechnen sie anteilig und gesondert. Verpackungsmaterial nehmen wir nicht zurück.
Sobald unsere Lieferung das Werk verlässt, haftet der Kunde für Schäden oder Verlust. Die Gefahr geht also zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Wir versichern unsere Ware gegen Schäden, wenn der Kunde dies schriftlich wünscht.
An den gelieferten und evtl. weiterveräußerten Waren sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen machen wir Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag geltend. Eigentümer ist AlFiPa GmbH & Co. KG.
Unsere Ware darf vom Kunden verarbeitet und veräußert werden – ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb vorausgesetzt. Untersagt ist ihm die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware.
Sollte die Ware im Rahmen der Weiterverarbeitung mit anderen, nicht von uns stammenden Waren vermischt oder verbunden werden, bleibt unser Eigentumsvorbehalt dennoch uneingeschränkt wirksam. Er gilt sodann für den Anteil, den unser Produkt an dem neu entstandenen Produkt hat.
Veräußert der Kunde unser Produkt weiter, ist er zum Vorbehalt unseres Eigentums verpflichtet. Besteht ein Veräußerungsvertrag, muss der Kunde seine Ansprüche aus diesem Vertrag an uns abtreten. Das gilt, solange er unsere Forderungen, die wir gegen ihn als Kunden erheben, noch nicht ausgeglichen hat. Trotz der Abtretungsvereinbarung ist der Kunde berechtigt, seine oben genannten Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen, wenn er uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Unsere Einzugsermächtigung bleibt von dem Prozedere unangetastet. Wir dürfen vom Kunden alle relevanten Auskünfte über die Geltendmachung der Rechte einfordern. Der Kunde muss uns alle diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Findet bei dem Kunden eine Pfändung, Beschlagnahmung oder ein ähnlicher Zugriff statt, hat er uns diesen Umstand schnellstmöglich mitzuteilen. Er steht in der Pflicht, Ansprüche zu offenbaren, die wir gegenüber Dritten haben. Des Weiteren muss er uns in jeder erdenklichen Weise bei der Wahrnehmung unserer Rechte unterstützen.
7. Reklamationen
Für Reklamationen gibt es Ausschlusskriterien. Nimmt der Kunde an der Ware ohne unser Einverständnis Änderungen vor, erkennen wir die Reklamation nicht an. Das gleiche gilt für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung entstanden sind. Dies setzt die Lagerung unserer Waren in trockenen, belüfteten und gegen Feuchtigkeit und Regen geschützten Räumen voraus. Temperaturschwankungen führen häufig zu Kondensation und sind zu vermeiden.
Sechs Monate nach Lieferung verjähren alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden.
Wir verpflichten uns, fehlerhafte Ware nachzubessern oder für eine angemessene Nachlieferung zu sorgen. Voraussetzung dafür: Der Mangel liegt in unserem Verantwortungsbereich. Darüberhinausgehende Kundenansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden außerhalb des Liefergegenstandes.
Sollte der Kunde an unseren Produkten Fehler hinsichtlich Menge oder Qualität entdecken, muss er uns diese Beanstandungen sofort schriftlich mitteilen. Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware gerügt werden. Nach Ablauf dieser Meldefrist ist der Anspruch auf Gewährleistung nichtig.
Wir beseitigen Mängel nur, wenn der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt. Das gilt für frühere Aufträge und für den laufenden Auftrag. In letzterem Fall sind seine Vertragsverpflichtungen erfüllt, wenn sie dem Wert des Liefergegenstandes entsprechen.
8. Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages auch bei CIP-, DAP- und FCA-Geschäften Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen haben keinerlei Einfluss auf alle Rechte, die uns aus den Gesetzesbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zufließen.
Die Zwischenüberschriften in diesem Text dienen rein dem leichteren Auffinden der gewünschten Passagen und sind nicht Teil des Inhalts.
Ergänzungen und Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Kaufvertrags sind ebenso ungültig wie Zusicherungen oder Nebenabreden – es sei denn, wir bestätigen Ihnen diese schriftlich.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben als Ganzes rechtswirksam, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten oder werden.