Lebensmittelverpackungen mit Aluminiumfolie


Aluminiumfolie ist ein Allrounder in der Lebensmittelindustrie

Mehr als 90 % aller in Westeuropa in den Handel kommenden Nahrungsmittel sind verpackt. Die Verpackung dient dabei nicht nur dem Schutz des Lebensmittels vor Verderb und Kontamination, sondern oft auch als attraktiver Blickfang, der die jeweilige Zielgruppe auf das Produkt aufmerksam machen soll.

AlFiPa liefert für Sie Aluminiumfolien und Laminate für zahlreiche Anwendungsfälle im Bereich der Lebensmittelverpackung. Ob Folien, Bänder oder Zuschnitte, bei uns werden Sie fündig.

Vorteile von Aluminiumfolie beim Verpacken von Lebensmitteln

Verpackungen aus Aluminium sind leicht, flexibel und gut recyclebar. Außerdem sind sie hygienisch, ungiftig und aromabewahrend. Sie halten den Inhalt lange frisch und bieten Schutz vor Licht, ultravioletter Strahlung, Ölen und Fetten, Wasserdampf, Sauerstoff und Mikroorganismen.

Darüber hinaus kommen folgende Vorzüge zum Tragen:

  • Aluminiumfolie reagiert lediglich auf hochkonzentrierte Säuren und basische Substanzen und ist ansonsten stark korrosionsresistent.
  • Aluminiumfolie ist steril und damit hygienisch.
  • Aluminiumfolie ist geschmack- und geruchlos.
  • Aluminiumfolie ist auch in weichem Zustand extrem formbeständig.
  • Aluminiumfolie lässt sich ohne Qualitätsverluste mehrmals recyclen.
  • Aluminiumfolie saugt keine Flüssigkeiten auf.

Trotz gegenteiliger Behauptungen ist Aluminiumfolie in Lebensmittelverpackungen im allgemeinen gesundheitlich unbedenklich. Saure oder salzige Lebensmittel sollten zwar nicht in direkten Kontakt mit Aluminium kommen, aber dafür kann man Verbundfolien mit einer Aluminiumschicht verwenden.

Länger haltbar durch Aluminiumfolie.

Eine effiziente Aufbewahrung von Lebensmitteln und Getränken in Aluminiumverpackungen senkt den Bedarf an Kühlung und lässt sie weniger schnell verderben. Darüber hinaus reduziert das niedrige Gewicht des Aluminiums den Energiebedarf beim Transport.

Optimal eignen sich Aluminiumfolien und Laminate zum Beispiel zur Herstellung von Verpackungen für:

Lebensmittelverpackung mit Alufolie

Lasagne in einem Aluminiumbehälter

  • Kaffee und Tee
  • Instant-Getränke
  • Marmeladen und Pasteten
  • Snacks, Kekse und Erdnüsse
  • Wurst und Trockenfleisch
  • Suppenkonzentrate
  • Babynahrung
  • Fertiggerichte und Konserven

Bunt verpacken mit Alufolien

Farbenfrohe Verpackungen verkaufen sich in der Regel besser. Oft entscheiden sich Kunden für ein bestimmtes Produkt, weil sie sich vom Design der Verpackung angesprochen fühlen.

Verpackungen sind Produktschutz und Werbung in einem.

Wie in den meisten anderen Branchen finden daher auch in der Lebensmittelindustrie häufig kolorierte Folien Verwendung. Ob bedruckt oder lackiert – im bunten Look kommen Lebensmittel besonders gut zur Geltung. Mit optisch gelungenen Lebensmittelverpackungen können Hersteller ihren Erzeugnissen ein eigenes Image geben und damit den Wiedererkennungswert bei der Zielgruppe fördern.

Welche Alufolie eignet sich für welches Produkt?

Abhängig von ihrer Stärke kommen Aluminiumfolien und Laminate für unterschiedlichste Lebensmittelverpackungen zum Einsatz.

Folien von 10 bis 12 µm eignen sich ideal für Pralinen und Bonbons, während Folien von 30-38 µm in der Milchindustrie, beispielsweise zum Verpacken von Desserts, Pudding und Joghurt, verwendet werden. Für Marmeladen und Pasteten sind hingegen Alufolien von 50-70 µm die richtige Wahl.

Zur Kostensenkung geht der Trend zur Zeit in Richtung immer dünnerer Aluminiumfolien. Im Bereich der Schokoladenverpackung nahm die Dicke der Verpackung allein in den letzten zwanzig Jahren um circa 30 % ab. Derzeit liegt die durchschnittliche Stärke der Alufolie für Schokoladenfolie zwischen 7-15 µm, weniger als der Durchmesser eines menschlichen Haares.

Blanke Aluminiumfolie ist nicht für alle Lebensmittel verwendbar

Dosen aus Alufolie

Lebensmittelverpackungen aus Aluminium

Die Auswahl einer geeigneten Verpackungsfolie trägt dazu bei, das Produkt optimal zu schützen und die Mindesthaltbarkeit zu verlängern.

Bei Alufolie ist das jedoch nur gewährleistet, wenn diese nicht mit besonders sauren oder salzigen Nahrungsmitteln in Kontakt kommt. Unter dem Einfluss von Säure und Salz lösen sich Aluminumionen und gehen in die Lebensmittel über.

Es ist daher nicht zu empfehlen, blanke Aluminiumfole als Verpackung für folgende Erzeugnisse einzusetzen:

  • Apfelmus, Ampfelkompott und Apfelpüree
  • Rhabarber
  • Tomaten
  • saure Gurken
  • Sauerkraut
  • Salzhering
  • geschnittene Zitrusfrüchte
  • essighaltige Marinaden oder Fruchtsäuren
  • Laugengebäck vor dem Backen

Wenn kein Alu, dann eine Verbundfolie verwenden.

Zum Verpacken dieser Produkte eignen sich jedoch Laminate, d. h. Verbundfolien – auch mit Aluminium, indem man das Aluminium durch eine Kunststoffschicht schützt und es somit nicht in direkten Kontakt mit dem Lebensmittel kommt.

Zur Korrosion von Alufolie kommt es außerdem bei Kontakt mit anderen Metallen. Dieser Effekt macht sich durch eine dunkle bis schwarze Verfärbung der Folie bemerkbar, die sich zum Teil sogar auflösen kann.

Rechtsvorschriften für Lebensmittelverpackungen

Alu-Plastik Standbodenbeutel

Standbodenbeutel aus einer Aluminiumverbundfolie

Die Verpackung soll das Lebensmittel schützen, darf dieses jedoch nicht durch Verpackungsbestandteile kontaminieren. Einschlägige Richtlinien, Gesetze, Normen und Verordnungen stellen sicher, dass die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Verunreinigungen geschützt werden.

Für Hersteller von Lebensmittelverpackungen sind unter anderem folgende gesetzliche Anforderungen bindend:

Verordnung (EG) 1935/2004

Diese Verordnung beinhaltet Vorschriften zu Verpackungsmaterialien, Flaschen und Behältern, die in direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln kommen oder kommen könnten. Sie soll den Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten und sicherstellen, dass die jeweiligen Produkte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden dürfen.

Verordnung (EG) 2023/2006

Gestützt auf die VO (EG) 1935/2004 definiert diese Verordnung die Regeln für gute Herstellungspraxis für Gegenstände und Materialien, die dafür bestimmt sind, mit Nahrungsmitteln in Berührung zu kommen.

Verordnung (EU) Nr. 10/2011

Seit dem 1. Mai 2001 ersetzt diese Verordnung Richtlinie 2002/72/EG, die gemeinhin als Kunststoffrichtlinie bezeichnet wurde. Sie enthält unter anderem eine vollständige Positivliste aller Monomere, Zusatzstoffe und weiterer Ausgangsstoffe, welche bei der Produktion von Kunststoffverpackungen für Lebensmittelverpackungen zum Einsatz kommen dürfen.

Unsere Lebensmittelfolien entsprechen diesen Verordnungen. Bei Bedarf erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitserklärung zum Einsatz unserer Folien als Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt. Kontaktieren Sie uns.